Die zeitgleiche Ausstrahlung einer ARD-Wahlsendung am Abend der Bundestagswahl beim privaten TV-Sender Bild ist aus Sicht eines Gerichts nicht rechtens gewesen. Das Kammergericht Berlin entschied das in einem Berufungsurteil zu einem einstweiligen Verfügungsverfahren.
dpa21.09.2022 07:05
"Bild TV" -Foto: Imago / Jochen Eckel
Es ging darin noch weiter als die Vorinstanz Landgericht im Dezember, wie das Kammergericht am Dienstagabend auf dpa-Anfrage mitteilte. Gegen die Entscheidung im Eilverfahren sei kein Rechtsmittel gegeben.
Es ging darin noch weiter als die Vorinstanz Landgericht im Dezember, wie das Kammergericht am Dienstagabend auf dpa-Anfrage mitteilte. Gegen die Entscheidung im Eilverfahren sei kein Rechtsmittel gegeben.