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Gericht entschied

Bild TV durfte ARD-Live-Wahlsendung nicht zeigen

Die zeitgleiche Ausstrahlung einer ARD-Wahlsendung am Abend der Bundestagswahl beim privaten TV-Sender Bild ist aus Sicht eines Gerichts nicht rechtens gewesen. Das Kammergericht Berlin entschied das in einem Berufungsurteil zu einem einstweiligen Verfügungsverfahren.

dpa21.09.2022 07:05
"Bild TV" -
"Bild TV" - Foto: Imago / Jochen Eckel

Es ging darin noch weiter als die Vorinstanz Landgericht im Dezember, wie das Kammergericht am Dienstagabend auf dpa-Anfrage mitteilte. Gegen die Entscheidung im Eilverfahren sei kein Rechtsmittel gegeben.

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