Verfassungsgericht kippt Eilanträge der Öffentlich-Rechtlichen
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lässt sich in Sachen Rundfunkbeitrag keinen Druck machen – und weist Eilanträge von ARD und ZDF vorerst ab. Es gebe keinen dringenden Druck, sofort zu handeln, die Sender müssen ihr Budget nun neu planen.
Für Haushalte in Deutschland werden vorläufig weiterhin jeden Monat 17,50 Euro Rundfunkbeitrag anfallen. Eine von Sachsen-Anhalt im Dezember blockierte Erhöhung auf 18,36 Euro wird auch durch Eil-Anträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht beeinträchtigt. Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnten am Dienstag die Eil-Anträge der öffentlich-rechtlichen Sender ab. Ob der Beitrag in Deutschland langfristig steigen könnte, ist damit freilich nicht gesagt. Im Hauptverfahren werden die Richter erst später entscheiden.