Laut Energieeinsparverordnung müssen Außenwerbeflächen ab 22 Uhr abgeschaltet werden, sofern sie beleuchtet sind (Plakat) oder Licht emittieren (Display). Die Grundidee ist alternativlos, die Umsetzung undifferenziert.
Frank Puscher01.09.2022 12:53
Wie viel kann eine schärfere Regulierung von DOOH zu Klimaschutz und Energieersparnis beitragen? Foto: Imago / Zink