IVW darf künftig auch öffentlich-rechtliche Online-Angebote prüfen
In Zeiten des Medienwandels, in denen auch die IVW vor Herausforderungen steht, ermöglichen Satzungsänderungen dem Verein neue Geschäftsfelder. So ist künftig u.a. auch die Traffic-Prüfung werbefreier Online-Angebote möglich.
Jens Schröder07.02.2024 10:48
Unter dem Namen "IVWplus" startet die Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern ein neues "Spielbein". Erstmals ist demnach auch die "Feststellung der Verbreitung" von Nicht-Werbeträgern möglich. Bisher waren der IVW dafür Grenzen gesetzt. Durch Satzungsänderungen darf die IVW ihre Aktivitäten nun aber ausweiten und sich "dem gesamten Medienmarkt öffnen".
Unter dem Namen "IVWplus" startet die Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern ein neues "Spielbein". Erstmals ist demnach auch die "Feststellung der Verbreitung" von Nicht-Werbeträgern möglich. Bisher waren der IVW dafür Grenzen gesetzt. Durch Satzungsänderungen darf die IVW ihre Aktivitäten nun aber ausweiten und sich "dem gesamten Medienmarkt öffnen".