Ein Gericht in Prag wies eine Klage ab, in der es um den Schutz eines KI-generierten Bildes ging. Auf den ersten Blick wirkt das Urteil ähnlich wie der berühmt gewordene Präzedenzfall aus den USA. Bei genauerem Hinsehen ergibt sich: KI-Bilder können geschützt werden, aber die Beweisführung liegt beim Urheber.
Frank Puscher22.04.2024 10:06
Warum dieses KI-Bild von Grabarz und Partner durchaus schützbar ist, lesen Sie im aktuellen KI-Dossier von MEEDIA- Bild: Grabarz und Partner