Influencerin Pamela Reif verliert Prozess um Schleichwerbung
Die Influencerin Pamela Reif muss einem Gerichtsurteil zufolge auf ihrem Instagram-Account Fotos mit Links ("Tags") zu Markenherstellern als Werbung kenntlich machen. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe am Mittwoch.
Die Links, die sie setze, seien nur eingefügt, um Anfragen ihrer Follower zuvorzukommen, hatte Reif argumentiert. Das sah das Oberlandesgericht nun anders – und wertete Reifs Vorgehen als Wettbewerbsverstoß. Nachdem Reif bereits im März vergangenen Jahres dem Landgericht Karlsruhe unterlegen war, bestätigt das Oberlandesgericht Karlsruhe laut dpa nun das damalige Urteil: Die Influencerin muss ihre Fotos auf Instagram, die sie mit Links zu Markenherstellern, sogenannten Tap Tags, versieht, als Werbung kenntlich machen.
Die Links, die sie setze, seien nur eingefügt, um Anfragen ihrer Follower zuvorzukommen, hatte Reif argumentiert. Das sah das Oberlandesgericht nun anders – und wertete Reifs Vorgehen als Wettbewerbsverstoß. Nachdem Reif bereits im März vergangenen Jahres dem Landgericht Karlsruhe unterlegen war, bestätigt das Oberlandesgericht Karlsruhe laut dpa nun das damalige Urteil: Die Influencerin muss ihre Fotos auf Instagram, die sie mit Links zu Markenherstellern, sogenannten Tap Tags, versieht, als Werbung kenntlich machen.