Bekämpfung von Hass im Netz: Gericht gibt Netzwerken Recht
Im Rechtsstreit mit Betreibern von sozialen Netzwerken um das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zur Bekämpfung von Straftaten und Hassrede im Internet hat die Bundesrepublik erneut eine Niederlage hinnehmen müssen.
DPA22.03.2023 09:18
Gericht entscheidet zugunsten von sozialen Netzwerken -Foto: Imago/Zuma Wire
Betreiber mit Sitz in EU-Mitgliedsstaaten können nicht dazu verpflichtet werden, ihre Entscheidung zur Löschung oder Sperrung strafrechtlich relevanter Inhalte auf Antrag betroffener Nutzer hin überprüfen zu lassen. Das geht aus einem Beschluss des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster vom Dienstag hervor. Der entsprechende Paragraf ist demnach unvereinbar mit EU-Recht.
Betreiber mit Sitz in EU-Mitgliedsstaaten können nicht dazu verpflichtet werden, ihre Entscheidung zur Löschung oder Sperrung strafrechtlich relevanter Inhalte auf Antrag betroffener Nutzer hin überprüfen zu lassen. Das geht aus einem Beschluss des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster vom Dienstag hervor. Der entsprechende Paragraf ist demnach unvereinbar mit EU-Recht.