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Schönbohm´s Gegenschlag

Böhmermann, der Verfassungsschutz, das ZDF und der Qualitätsjournalismus

Für Arne Schönbohm ist die Sache mit dem Vorwurf der russischen Spionage von "ZDF Royale" und seine anschließende Entlassung noch lange nicht vorbei. Jetzt, wo er wieder in Amt und Würden als Chef der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung ist, verklagt er mit der Berliner Kanzlei artejura das ZDF. MEEDIA sprach mit seinem Medienrechts-Anwalt Markus Hennig.

Susanne von Kessel-Doelle01.09.2023 06:24
Böhmermann, der Verfassungsschutz und das ZDF
Jan Böhmermann dürfte das Lachen schon länger vergangen sein IMAGO / Eventpress

Was hätte das ZDF eigentlich korrekter Weise tun müssen, in dem Moment, als bei der Redaktion "ZDF Royale" der Verdacht aufkam, der Chef der Cybersicherheit, Arne Schönbohm in Deutschland, unterhalte Verbindungen zu einem Verein, der mit russischen Spionen unterwandert sei? Die Antwort seines Anwalts Markus Hennig ist sein schlagendes Argument dafür, warum die Klage auf Persönlichkeitsschutz gegen das ZDF Aussicht auf Erfolg haben könnte: "Wenn man tatsächlich gemeint hätte, Herr Schönbohm wäre ein ausländischer Agent, und die Sicherheit der Bundesrepublik wäre betroffen, dann würde man als verantwortungsvoller Sender, erst recht als staatlicher Sender,  auf die Idee kommen, zumindest zeitgleich und vor Ausstrahlung den Verfassungsschutz zu informieren," erklärt Medienrechtler Hennig, dessen Kanzlei nun sowohl das ZDF als auch, mit den Kollegen in Hamburg auf dem Verwaltungsrechtsweg, das Bundesinnenministerium verklagt.

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