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Verdachtsberichterstattung

Metzelders Anwälte prüfen Berufung

Das noch nicht rechtskräftige Urteil des Landgerichts Köln ist gerade zugestellt, da ist die Klagebegründung bei „Bild“ schon öffentlich. Ex-Profi-Fußballer Christoph Metzelder verlor gegen die Zeitung in erster Instanz. Seine Anwälte prüfen die Berufung, wie sie gegenüber MEEDIA ankündigen.

Susanne von Kessel-Doelle05.12.2023 13:35
Metzelders Anwälte prüfen Berufung
Der ehemalige Profi-Fussballer und "Bild" streiten um Schadensersatz wegen der Verdachtsberichterstattung im Vorfeld der Prozesse IMAGO / Eibner

"Zum Zeitpunkt der Berichterstattung waren rund zwei Dutzend in Print und online veröffentlichte Artikel der 'Bild' rechtswidrig und sind daher mit einstweiligen Verfügungen durch das Landgericht Köln verboten worden. In diesem Prozess nun ging es um die Frage, ob diese Rechtsverletzungen Schadensersatzansprüche auslösen", sagt Heiko Klatt, Anwalt für Presse- und Medienrecht der Kanzlei kunstgerecht, der Christoph Metzelder vertritt. "Es ist höchst problematisch, dass das öffentliche 'An den Pranger Stellen' einer Zeitung durch tendenziöse Berichterstattung, die zu dem Zeitpunkt nicht den Grundsätzen der Verdachtsberichterstattung genügt hat, durch eine nachträgliche strafrechtliche Verurteilung legitimiert werden kann", so der Spezialist für Presserecht.

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