Anzeige
Zwei Missbilligungen

„SZ“ begegnet Entscheidungen des Presserats mit Transparenz

Der Presserat sprach der „SZ“ zu zwei Artikeln über Flüchtlinge und Migranten eine sogenannte „Missbilligung“ aus. Diese veröffentlichte die „SZ“ freiwillig, verbunden mit einer Korrektur im Namen der Transparenz.

Susanne von Kessel-Doelle16.01.2024 11:15
„SZ“ begegnet Rügen des Presserats mit Transparenz
Im Süddeutschen Verlag setzt man auf Transparenz IMAGO / Christine Roth

Die Freiwillige Selbstkontrolle der Presse hat den Artikel in der Ausgabe vom 5. September 2023 mit dem Titel "Du gehörst nicht dazu" und die dazugehörige Online-Ausgabe auf "sz.de" beanstandet und mit einer sogenannten "Missbilligung" belegt. Die Berichterstattung über Menschen in Deutschland mit ungeklärter Staatsangehörigkeit verstieß nach der Entscheidung des Beschwerdeausschusses gegen die Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex. In der Bildunterschrift hieß es, Flüchtlinge kämen "manchmal" ohne Pass. Dies erweckt nach Ansicht des Beschwerdeausschusses den falschen Eindruck, nur ein geringer Teil der Flüchtlinge käme ohne Pass nach Deutschland. Tatsächlich seien es nach offiziellen Statistiken mehr als 50 Prozent.

Anzeige