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Rundfunkbeitrag

Sachsens Staatskanzleichef Schenk warnt Sender vor dem Gang nach Karlsruhe

Erwartungsgemäß bringen sich die Länder in Stellung, um ihr „Nein“ zu einer Beitragserhöhung gemäß der KEF-Empfehlung durchzusetzen. So warnt Sachsens Staatskanzleichef Schenk die Sender vor einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.

Susanne von Kessel-Doelle04.03.2024 12:39
Sachsens Staatskanzleichef Schenk warnt Sender vor dem Gang nach Karlsruhe
Staatskanzleichef Oliver Schenk will im Herbst einen neuen Rundfunkstaatsvertrag schließen IMAGO / Political-Moments

Die Länder liebäugeln offenbar mit der Idee, die KEF-Empfehlung erst einmal auf sich beruhen zu lassen und einen neuen Staatsvertrag abzuschließen, der einen neuen Programmauftrag regelt und damit das Verfahren zur Festlegung des Rundfunkbeitrags erneut in Gang setzt. Der Pferdefuß dabei ist, dass die Länder nur in sehr eingeschränkten Fällen von der KEF-Empfehlung abweichen können. Nämlich dann, wenn alle Länder einstimmig dagegen stimmen und die Erhöhung des Rundfunkbeitrags für die Bürgerinnen und Bürger unzumutbar ist. Dies wird aber bereits dadurch ausgehebelt, dass bedürftige Bürger eine Befreiung oder Ermäßigung erhalten können.

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