Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Google ein
Das Bundeskartellamt hat zwei Verfahren nach den neuen Vorschriften für Digitalkonzerne gegen Google eingeleitet. Einmal wollen die Kartellwächter prüfen, ob Google eine marktübergreifende Bedeutung hat. In einem zweiten Verfahren nimmt die Behörde die Konditionen für die Datenverarbeitung unter die Lupe. Nach Verfahrensabschluss könnten bestimmte Verhaltensmuster oder Maßnahmen untersagt werden.