Suchmaschinen wie Google müssen Einträge aus den Ergebnislisten löschen, wenn sie nachweislich falsch sind. Betroffene müssen sich dafür nicht zuerst an denjenigen wenden, der die Informationen ins Netz gestellt hat, sondern können gleich Google in die Pflicht nehmen.
dpa08.12.2022 13:49
Das Google-Logo auf einer Unternehmenszentrale. –Foto: Lars Huebner für Google