Schadenersatz von Internet-Diensten bei Urheberrechtsverstoß möglich
Über 13 Jahre zieht sich der Streit zwischen einem Produzenten und YouTube wegen möglicher Urheberrechtsverstöße bei mitgeschnittenen Darbietungen der Sängerin Sarah Brightman schon. Der BGH ändert nun seine Rechtsprechung. Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.