Klage vom Medienhaus Lensing erfolglos: Dortmund.de darf über städtisches Leben berichten
Regionalmedien müssen damit leben, wenn kommunale Internetportale neben amtlichen Mitteilungen auch einzelne journalistisch aufgemachte Beiträge veröffentlichen. Das urteilte der Bundesgerichtshof (BGH).
dpa14.07.2022 14:40
Bundesgerichtshof in Karlsruhe –Foto: Imago
Die Garantie einer freien Presse schütze zwar davor, durch Online-Angebote der öffentlichen Hand ersetzt zu werden, so das Urteil des BGH. Bei den vielen Inhalten auf einer solchen Seite falle aber nicht jeder unzulässige Beitrag ins Gewicht. Entscheidend sei, wie stark das Gesamtangebot davon geprägt sei. (Az. I ZR 97/21)