Werbung für Produkte, die nicht zum täglichen Bedarf oder zur Grundversorgung gehören, soll im Saarland verboten werden. Die Arbeitsgemeinschaft privater Rundfunk (APR) sieht das kritisch.
Meedia Redaktion15.02.2021 08:24
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Ab dem 22. Februar soll es Händlern im Saarland für die verbleibende Zeit im Lockdown nicht mehr erlaubt sein, für Kleidung, Elektronik und Co. zu werben. Gelten solle das für alle Handelsbetriebe, die momentan ohne Einschränkungen ihr komplettes Sortiment anbieten dürfen, solange der Lebensmittelhandel ihr Schwerpunkt ist, hieß es in einer am vergangenen Freitagabend herausgegebenen Mitteilung des Wirtschaftsministeriums in Saarbrücken.