Entlastung für die Verlagsbranche: Printhäuser zahlen reduzierten Steuersatz auf digitale Presseprodukte
Große Erleichterung bei den Verlagen: Der Bundestag hat ein Jahressteuergesetz verabschiedet, das einen ermäßigten Steuersatz auch auf Apps, Websites und Datenbankangebote für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften vorsieht. Damit werden faktisch elektronische und gedruckte Presseprodukte bei der Umsatzsteuer gleichgestellt.